Subsumption
In der Wirtschaftssoziologie:
allgemein die Zuordnung eines einzelnen (Sachverhalt, Einzelfall) zu einem vorweg als tragfähig angenommenen begrifflichen oder theoretischen Ordnungssystem (in der Rechtsprechung z.B. die Zuordnung eines Sachverhalts zu einer gesetzlichen Bestimmung). In der soziologischen methodologischen Debatte gilt Subsumption insbesondere den Vertretern der Objektiven Hermeneutik (und anderer fallrekonstruktiver Verfahren) als falsch. Ihre Kritik an einer S.slogik richtet sich sowohl gegen das Verfahren, mehrere qualitativ erhobene Fälle durch theoretische Begriffe zu ordnen, die nicht aus den Fallanalysen entwickelt wurden, wie insgesamt gegen die vor allem in der quantitativen Sozialforschung übliche Zuordnung von Fällen zu aus Theorien abgeleiteten operationalen Begriffen.
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