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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Aktiengesellschaft (AG, A.G., Akt.-Ges.)

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine privatrechtliche Kapitalgesellschaft, bei der das Gesellschaftsvermögen durch Emission von Aktien aufgebracht wird und deren Aktionäre nur in Höhe der von ihnen gezeichneten Einlage haften. Das Grundkapital einer AG muss mindestens 50.000 Euro betragen und entspricht dem Nennwert der Summe aller von der AG emittierten Aktien. Es wird aufgebracht, indem die Anteile an Kapitalanleger verkauft werden, die natürliche Personen als auch andere Unternehmen sein können. Die AG bietet die Möglichkeit, große Kapitalbeträge dadurch aufzubringen, dass sehr viele Kapitalanteile mit niedrigen Nennwerten emittiert werden und sich auch kleine Kapitalanleger an ihr beteiligen können. Sie ist zugleich die typische Rechtsform für Großunternehmen. Aktien dürfen nicht unter Pari emittiert werden, während die Ausgabe über Pari zulässig und üblich ist; das Agio ist der Kapitalrücklage zuzuführen. Die Gründung einer AG erfolgt durch eine oder mehrere Personen, die die Aktien gegen Einlagen übernehmen. Organe der Aktiengesellschaft sind: Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand.



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