Abschlussprüfer bei der AG
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der AG, ausgenommen so genannte kleine AGs sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Hat keine Kontrolle stattgefunden, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist auch die Buchführung einzubeziehen. Sie hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung beachtet sind. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob dieser mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Unternehmung erwecken. Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt. Er soll jeweils vor Ablauf des Geschäftsjahres gewählt werden, auf das sich seine Prüfungstätigkeit erstreckt. Die gesetzlichen Vertreter haben unverzüglich nach der Wahl den Prüfungsauftrag zu erteilen. Als Abschlussprüfer bei der AG können nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fungieren.
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