Prüfungsauftrag
Zwischen Prüfer und Auftraggeber abgeschlossener Vertrag, durch den der Prüfer zur Durchführung der Prüfung beauftragt wird. In der Regel handelt es sich bei dem Prüfungsauftrag um einen Werkvertrag. Besondere Bestimmungen gelten für den Prüfungsauftrag zur Jahresabschlussprüfung. In der Regel erfolgt die Erteilung des Prüfungsauftrages durch das vertretungsberechtigte Organ der Gesellschaft. Die Bestellung kann aber ggf. auch durch das zuständige Registergericht erfolgen. In wessen Auftrag die Prüfung erfolgte, ist im Prüfungsbericht einleitend zu vermerken.
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