Lagebericht der AG
AG sind wie andere Kapitalgesellschaften gemäß §264 Abs.1 HGB zur Aufstellung eines Lageberichtes verpflichtet. Dieser ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses der AG und enthält Informationen, die der Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und seiner Marktstellung dienen. Der Lagebericht entspricht weitgehend dem allgemeinen Teil des bisherigen aktienrechtlichen Geschäftsberichts. Sein Inhalt ist jedoch präziser umschrieben. Neben Pflichtangaben über den Geschäftsverlauf und die Lage der AG (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) existieren einige Sollvorschriften (z.B. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres, voraussichtliche Entwicklung der AG und Angaben zum Bereich Forschung und Entwicklung).
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