Zentralbank, Stellung
Die Stellung der Zentral(no-ten)bank zu den Geschäftsbanken in westlichen Bankensystemen hängt von den Aufgaben und Kompetenzen ab, die ihr über ihre originären volkswirtschaftlichen Funktionen hinaus zugewiesen sind. So werden Notenbanken in unterschiedlichem Umfang als Organ der Bankenaufsicht in die Kontrolle des Bankwesens eingebunden. Für die Volkswirtschaft, die Geldpolitik und damit auch für das Bankensystem ist darüber hinaus die Stellung der Notenbank zur Exekutive und zur Legislative von erheblicher Bedeutung. Die Beziehung zur Legislative ist in den rechtsstaatlichen Demokratien weitgehend gleich: Die Notenbank untersteht meist einem Gesetz. In diesem kann das Verhältnis der Zentralbank zur Exekutive aber unterschiedlich definiert werden. Extrempol ist hierbei einerseits die Notenbank als ausführendes Organ des Finanzministeriums und andererseits als unabhängige, unkontrollierte Instanz. Im Bereich zwischen diesen Polen bewegte sich in praxi der Handlungsspielraum der Notenbanken in Westeuropa seit dem 2. Weltkrieg. Zu unterscheiden ist dabei allerdings die juristische von der faktischen Ebene.
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