Zahlungsverkehrsüberwachungstandards, -leitlinien
Nach Darstellung der Bundesbank ist Aufgabe der Zahlungsverkehrsüberwachung, die Einhaltung bestehender Leitlinien und Prinzipien bei den Systemen zu untersuchen und sicherzustellen. Die Bundesbank wirkt als Teil des ESZB und Mitglied im Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme aktiv an der Entwicklung internationaler Leitlinien und Prinzipien mit; Letztere haben zwar keinen Gesetzescharakter und sind weder allgemein- noch rechtsverbindlich. Besondere Bedeutung haben die Grundprinzipien indes lt. Bundesbank für Zahlungsverkehrssysteme, die von den Gouverneuren der Zentralbanken gebilligt wurden. Sie gehen letztlich auf den Ausschuss für Interbanknettingsysteme der Zentralbanken der Länder der Zehnergruppe (Lamfalussy-Stan-dards) zurück. In den 10 Grundprinzipien werden u. a. Rechtssicherheit, Management finanzieller Risiken, Sicherheit und Zuverlässigkeit, Betriebs- sowie Teilnahmekriterien angesprochen, weiter Mindestanforderungen an die Effizienz, an die für den Saldenausgleich verwendeten Aktiva sowie an die Verwaltungsstruktur, daneben Verantwortlichkeiten der Zentralbanken bei der Anwendung der Grundprinzipien. Hins, der Überwachung der Zahlungssysteme im Euroraum ist lt. Bundesbank festgelegt, die Grundprinzipien als Mindestanforderungen der Zahlungsverkehrsüberwachung des Eurosystems zu übernehmen. Ergänzend hat das Eurosystem Standards für die Überwachung von Massenzahlungssystemen erlassen, und im Bericht über elektronisches Geld hat es Mindestanforderungen an Ausgabe und Ausgestaltung von E-Geld formuliert. Letztere beziehen sich vor allem auf Über-wachungs- und Sicherheitsaspekte sowie Umtauschbarkeit von E-Geld in Zentralbankgeld. Ergänzt wird der Bericht lt. Bundesbank durch Sicherheitsziele des Eurosystems im Zusammenhang mit E-Geld (Bericht »Electronic Money Systems Security Objectives«). Die für Wertpapier-verrechnungs- und -abwicklungssysteme relevanten Leitlinien wurden lt. Bundesbank auf europäischer und internationaler Ebene unter ihrer Mitwirkung erarbeitet. Die vom Eurosystem verabschiedeten Leitlinien zur Nutzung dieser Systeme für die geldpolitischen Geschäfte im Eurosystem sind an Wertpapierabwicklungssysteme - Zentralverwahrer, Wertpapiersammelbank - gerichtet. Diese werden von geldpolitischen Partnern des Eurosystems genutzt, um Wertpapiere als Sicherheiten zu Gunsten der Bundesbank zu übertragen. Die Leitlinien formulieren nach Darstellung der Bundesbank aus Nutzerperspektive Voraussetzungen, unter denen Zentralverwahrer in geldpolitische Transaktionen eingeschaltet werden und führen darüber hinaus auch zu positiven Effekten für die Wertpapierverrechnung jenseits des geldpolitischen Zusammenhangs. Die von einer Arbeitsgruppe des CPSS und der IOSCO aufgestellten Empfehlungen für Wert-papierabwicklungssysteme sind lt. Bundesbank dagegen unter dem weiteren Blickwinkel genereller Überwachung und Finanzmarktstabilität formuliert. Sie enthalten Mindestanforderungen an Wertpapierabwicklungssysteme in Industrie- und Entwicklungsländern. Erarbeitet wurden lt. Bundesbank ferner Mindeststandards für Zentrale Kontrahenten, die als Geschäftspartner in Kassa- und Terminmärkten in die Geschäfte zwischen 2 Handelsteilnehmern eintreten, um Anonymität des Handels zu gewährleisten und um Risiken für die Marktteilnehmer zu reduzieren.
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