Währungsrisikokurssicherung, Währungs-, Wechselkursrisikoabsicherung
Eliminierung des Währungsrisikos erfolgt, indem zu den vorhandenen Währungspositionen zusätzliche Währungsaktiva oder -passiva gebildet werden oder ihr Entstehen vermieden wird. Das Schwergewicht liegt bei der Bildung zusätzlicher Aktiva oder Passiva. Einmal besteht die Möglichkeit, sogleich bei der Entstehung eines Währungsaktivums (-passivums) ein Währungspassivum (-aktivum) in derselben Währung und mit der gleichen Fristigkeit zu bilden; zum anderen kann die Position insg. zum Ausgleich gebracht werden, wobei entgegengesetzte Posten nicht zu jedem einzelnen Währungsaktivum (-passivum), sondern nur in Höhe der zwischen den ursprünglichen Aktiva und Passiva bestehenden Salden geschaffen werden. Konkret kommen als Kurssicherungsinstrumente in Betracht: Fakturierung in Inlandswährung, Devisenkassageschäfte, Devisentermingeschäfte, Wechselkursversicherung, Diskontierung von Währungswechseln, Forfaitierung von Exportforderungen, Export- Factoring, Währungskredite, Währungsoptionsrechte, Währungsklauseln. Die einzelnen Instrumente sind nicht für alle Sicherungszwecke gleichermassen geeignet. Ausser der Aufnahme und Hergabe von Währungskrediten sind Devisentermingeschäfte das einzige zur globalen Kurssicherung verfügbare Instrument.
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