Währungsbarvorschuss
Auch: Fremdwährungsbarvorschuss. Eine in der Zeit der Internationalisierung der Finanzmärkte übliche Variante der klassischen Vorschussfazilitäten (Dokumentenbevorschussung und -negoziierung). Hat ein Importeur die von ihm eingeführten Waren in für ihn ausländischer Währung zu bezahlen, so kann er seine Anschlussfinanzierung in Form eines Kredits (Vorschusses) nicht bei einer Bank in seinem Lande, sondern im Ausland bzw. am internationalen Kreditmarkt aufnehmen. Der Importeur hat hieran dann besonderes Interesse, wenn zum Ausland hin ein Zinsgefälle existiert, die Zinskosten im Ausland also niedriger sind. Ohne Schwierigkeiten können grössere, Grenzen überschreitend bekannte Unternehmen als Importeure Kredite direkt im Ausland aufnehmen. Ansonsten muss sich der - z. B. mittelständische - Importeur an seine Hausbank wenden, die ihm entweder eigene Mittel zur Beschaffung des Währungskredits gibt, ihm solche seitens ihrer ausländischen Filiale oder Tochtergesellschaft vermittelt oder die ihr von ausländischen Korrespondenzbanken zur Verfügung gestellten Linien in Anspruch nimmt und sie unter ihrer Haftung für den Importeur benutzt. Der Währungsbarvorschuss ist nicht an feste Laufzeiten gebunden, sondern kann fristenmässig dem Importgeschäft angepasst werden.
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