vereinfachter Scheck- und Lastschrifteinzug
Von der Bundesbank zur Förderung des Zahlungsverkehrs den Banken über die Bundesbankniederlassungen zur Verfügung gestelltes Dienstleistungsangebot. Das Verfahren dient dem Inkasso der der Bundesbank von den Banken eingereichten Einzugspapiere in Form vor allem von Schecks und Lastschriften. Das Verfahren im Einzelnen ist in den AGB der Bundesbank geregelt. Danach zieht die Bundesbank auf Euro lautende Schecks, Zahlungstitel aus dem beleglosen Scheckeinzug und Lastschriften für die Banken, die bei ihr ein Konto unterhalten, auf alle Orte des Bundesgebietes ein. Die Bundesbank erhebt dafür Gebühren. Die ihr eingereichten Schecks müssen Verrechnungsschecks sein. Die Schecks und Lastschriften müssen den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrueke entspr. Hat wegen weitgehend elektronisch bzw. online abgewickelter Zahlungsübertragungsvorgänge im Bankenbereich an Bedeutung eingebüsst.
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