Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Testat

ist der Prüfungs- und Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers nach durchgeführter externer Revision. Ein nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (§ 322 HGB) vorgeschriebener Schlussvermerk für den Wirtschaftsprüfer, wonach der Abschlussprüfer bescheinigt, dass die Buchführung bzw. der Jahresabschluss nach seiner pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Bestätigungsvermerk ermöglicht außerdem dem Aufsichtsrat oder anderen Kontrollgremien die Feststellung des Jahres- oder Konzernabschlusses. Aus diesem Grund muss er eine verständliche und problembezogene Beurteilung über die Lage des Unternehmens beinhalten, welche zudem auf bestehende Risiken eingeht. In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Testat versagt wird. In jenem Fall wird dann ein sogenanntes Negativtestat erteilt, welches besagt, dass und warum ein Testat nicht erteilt werden konnte.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Testament
 
Testbatterie
 
Weitere Begriffe : Preisuntergrenze | Risikostreuung nach Markowitz | Fremdfinanzierungskosten, reale
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.