Abschlußprüfer
sind Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften im Sinne des § 1 WPO, die bei Unternehmen, die der Prüfungspflicht unterliegen, die handelsrechtliche Prüfung des Jahresabschlusses durchfuhren. Geprüft wird dabei die formelle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, nicht aber die Richtigkeit der wirtschaftlichen Entscheidungen im Unternehmen. Im einzelnen bezieht sich die Prüfung auf Buchführung (ob Konten richtig geführt und Belege vorhanden), Bilanz (Richtigkeit der bilanzierten Bestandsmengen und Wertansätze), Gewinn- und Verlustrechnung (Vollständigkeit und korrekte Bezeichnung der Posten) und Geschäftsbericht (sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit).
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