Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
AbschlusserklärungBekanntgabe des Jahresergebnisses (Jahresabschluss) der Aktiengesellschaft (AG) nach Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Um den Verdacht der Ausnutzung von Insiderinformationen zu verhindern, wird das Jahresergebnis einer AG, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, unmittelbar nach der Erörterung innerhalb der Verwaltung der AG in einer redaktionellen Notiz der Presse für die Öffentlichkeit bekannt gegeben.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Gelddispositionsstelle | Unfallversicherung, gesetzliche | Abbaubarkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |