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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

In der Gesundheitswirtschaft: Wie alle Tarifverträge ein Kollektivnormenvertrag, in dem Normen für zukünftige Einzelarbeitsverträge festgelegt sind. Der TVöD ersetzt den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Ausgehandelt wurden die Bedingungen des TVöD vom Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände für die Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion für die Arbeitnehmerseite. Mit beiden Gewerkschaften wurde ein separater, aber gleich lautender Vertrag geschlossen. Der TVöD hat ab dem 1. Oktober 2005 Gültigkeit und eine Laufzeit von 35 Monaten. Er gilt für gut 2,3 Millionen Arbeiter und Angestellte von Bund und Kommunen, allerdings nicht für die rund 900.000 Arbeiter und Angestellten der Länder, da die Tarifgemeinschaft der Länder den Vertrag im März 2004 einseitig gekündigt hat. Im Zusammenhang mit dem Abschluss des TvöD ist es im September 2005 zu einem Auseinanderbrechen der über 55 Jahre existierenden Tarifgemeinschaft zwischen dem Marburger Bund (Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.) und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, die bei der Fusion von DAG und ÖTV auf die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di überging, gekommen. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund nahm nach dem Beschluss, sich von ver.di zu trennen, eigenständige Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit dem Ziel auf, einen eigenständigen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Krankenhäusern auszuhandeln. Auch mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund will der Marburger Bund einen vergleichbaren Tarifvertrag abschließen.



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