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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sicherungsfazilitäten im Aussenhandel

Die mit Aussenhandelsgeschäften verbundenen spezif. Risiken, die sich insb. durch die oft erforderlichen langfristigen Finanzierungen ergeben, bedingen die Absicherung dieser Risiken. Abhängig von der Ausgestaltung der Zahlungsbedingungen und den Lieferungsbedingungen können die Risiken sowohl für den Importeur als auch den Exporteur entstehen. Der Importeur wünscht i. A., die bestellten Waren ordnungsgem. und in vertraglich vereinbarter Qualität zu erhalten; ausserdem möchte er den Kaufpreis erst möglichst spät zahlen, nachdem sichergestellt ist, dass die vertraglich vereinbarte Ware erhalten wurde. Der Exporteur hingegen möchte sicherstellen, dass der Importeur der Zahlungsverpflichtung ihm gegenüber nachkommt. Neben Importeur und Exporteur wird eine Risikoabsicherung auch von den Banken, die die Finanzierung eines Gutes übernehmen, angestrebt; z. B. indem Banken möglichst früh Sicherungsrechte an dem finanzierten Wirtschaftsgut übernehmen, die auch nach Versendung ins Ausland aufrechterhalten bleiben. Im Auslandsgeschäft sind die im Inland bekannten Absicherungsformen i. d. R. nicht praktikabel bzw. nicht existent. Erschwerend kommt hinzu, dass oftmals die Rechtsordnung des Staates massgebend ist, in dem sich das Wirtschaftsgut gerade befindet. Im Auslandsgeschäft haben sich zur Absicherung von Risiken Bankgarantien und Exportkreditversicherungen durchgesetzt. Bei verbundenen Unternehmen kann eine Absicherung auch über Patronatserklärungen erfolgen.



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