Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Bankgarantien
Bankgarantiehandel sind betrügerische Geschäfte mit in Wirklichkeit nicht existierenden Werten. Unseriöse oder kriminelle Anlageberater locken immer wieder Kunden mit dem Versprechen, ihnen Zugang zu einem hochprofitablen Geschäft zu verschaffen, dass die international tätigen Banken angeblich nur unter sich abwickeln. Derartige Bankgarantien existieren aber nicht. Da es daher auch keinen entsprechenden Handel geben kann, handelt es sich immer um Betrugsversuche. Die so genannten Bankgarantiegeschäfte werden auch unter der Bezeichnung "Letter of Credit", "Interbankenhandel" oder unter ähnlichen Fantasienamen angeboten. Offeriert werden diese angeblich hochprofitablen Geschäfte von Firmen, die im Grauen Kapitalmarkt tätig sind. Über persönliche oder telefonische Kontakte bieten sie über so genannte Anlageberater privaten Sparern die Teilnahme an diesem Handel an. Sie behaupten unter anderem, dass die international tätigen Banken derartige Geschäfte ausschließlich untereinander abwickeln, um private Anleger nicht an den hohen Gewinnen beteiligen zu müssen. Weil ein Zugang zu diesem Markt angeblich nur unter hohem Kapitaleinsatz möglich ist, werden Kleinanleger dann zum Beispiel aufgefordert, sich an einem "Pool" zu beteiligen. Oft locken die Verkäufer auch damit, dass es auf diesem Weg leicht möglich sei, Schwarzgeld zu "waschen" und gleichzeitig eine Verzinsung in zweistelliger Höhe zu erzielen. In Wirklichkeit ist das Geld natürlich weg.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : ESV | Betriebszufriedenheit | Wirklichkeitsebene | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |