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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sanierungshilfe durch Banken

In Verbindung mit drohenden oder eingetretenen Insolvenzen treten Banken, i. d. R. die bisherigen Hausbanken, häufig als Sanierungshelfer solcher gefährdeter Unternehmen auf, wobei es ihr primäres Ziel ist, bestehende eigene Kreditengagements zu retten bzw. Ausfälle zu begrenzen. Im Vorfeld von Sanierungshilfen muss im Rahmen von Sanierungsfähig-keits- und -Würdigkeitsprüfungen geklärt werden, ob und wie gefährdete Unternehmen zu retten sind. Für Banken stellt sich die Frage, welche Leistungen sie im Rahmen von Unternehmenssanierungen erbringen können. Die Überlegungen erstrecken sich vor allem auf finanzwirtschaftliche Hilfestellungen, da Eingriffe in die Geschäftsführung und leistungswirtschaftliche Massnahmen regelmässig meist wegen haftungsrechtlicher und personalbedingter Aspekte nicht in Frage kommen. Hierbei umfassen bankbetriebliche Sanierungshilfen in erster Linie die Vergabe direkter und indirekter Sanierungskredite (Fremdkapitalhilfen) und auch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen (Eigenkapitalhilfen). Im Rahmen bestehender Kreditengagements ist zu prüfen, inwieweit bestehende oder zugesagte Kredite bzw. Kreditlinien aufrechterhalten oder sogar erweitert werden sollen. Oft bedingt dies Modifikationen der Kreditqualität, da z. B. zweifelhafte Kreditsicherheiten akzeptiert oder Rangrücktritte vereinbart werden. Gerade zur Beseitigung regelmässig auftretender Liquiditätsengpässe und zur Durchführung etwaiger Vergleichs- oder sogar auch Konkursverfahren kann die Neugewährung von Sanierungskrediten erwogen werden, die in haftungsrechtlicher Sicht allerdings problematisch sind. Überschuldungstatbestände lassen sich letztl. nur durch Reduzierung bestehender Verbindlichkeiten bzw. durch Verbesserung der Eigenkapitalbasis beseitigen. Während ersterem Forderungsverzichte dienen, die sich z. B. auf den Bestand der (Teil-)Forderung selbst oder auf aufgelaufene oder noch eintretende Zinsverbindlichkeiten erstrecken können, ermöglicht Umwandlung von bestehenden Krediten in (haftendes) Eigenkapital eine buchungsmässige Erhöhung der Eigenkapitalbasis, um drohende Überschuldung abzuwenden. Diesem Ziel dient auch die (ungewollte) Übernahme von Gesellschaftsanteilen. Die Sanierungsbeteiligungen verbleiben entweder (langfristig) im Eigenbestand der Bank, bedingen also gem. KWG Unterlegung mit Eigenmitteln, oder werden nur kurzfristig »geparkt«, um sie möglichst rasch wieder an geeignete Kapitalgeber abzustossen. Entscheidend für den Sanierungserfolg sind Akkordierung aller Gläubigergruppen und sanierungsbegleitende weitere Dienstleistungen der Hauptgläubigerbanken. Sie können z.B. bei der Sanierungsprüfung geeignete Berater oder Wirtschaftsprüfer vorschlagen; ferner stehen Vermittlungsversuche zwischen Schuldnern und Altgläubigern einerseits sowie Schuldnern und neu hinzutretenden Kapitalgebern andererseits im Vordergrund. Die Bank könnte hier z. B. bei der Akquisition potenzieller Fusions- oder Kooperationspartner oder bei der Mittelbeschaffung durch öffentliche Stellen Hilfestellung geben.



 
Weitere Begriffe : Monofunktionskarte | Sozialberichterstattung, gesellschaftliche | Libidoorganisation
 
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