Report
1. im Wertpapierterminhandel bei Prolongation eines Termingeschäfts in Wertpapieren. Dabei muß ein Haussier (Hausse) eine Person finden, die für ihn den Kaufpreis zahlt und die Wertpapiere annimmt. Nimmt der Haussier die Stücke später ab, muß er dieser Person für in Anspruch genommenen Kredit den Report (Aufschlag) als Zins zusätzlich zum Kaufpreis bezahlen. 2. im Devisenterminhandel bezeichnet Report den Unterschied zwischen « Kassakurs und Terminkurs einer Währung, wenn der Terminkurs über dem Kassakurs liegt. Siehe auch SWAP, Deport.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|