Realzins(satz)
1. Auch: realer Zins(satz), selten Natural-zins(satz). Zinssatz, der sich durch Bereinigung des Nominalzinses um die Geldentwertungsrate ergibt. Nach Darstellung der Bundesbank als monetärer Realzins wichtige Bestimmungsgrösse für das Spar- und Investitionsverhalten von Haushalten und Unternehmen und damit von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung von Konjunktur und langfristigem Wachstum einer Volkswirtschaft. In einer Volkswirtschaft, in der das Geld als Masseinheit für die Preise dient, ist, wie die Bundesbank dazu schreibt, nicht nur wichtig, wie viel Einheiten Geld man für seinen Verzicht auf die sofortige Verfügung über Güter (für Sparen) erzielt, sondern auch, wie viel an Gütern man damit in der Zukunft kaufen kann. Entspr. gilt für Investitionen. Daher bereinigt die Bundesbank den Geld- oder Nominalzins um die während des Betrachtungszeitraums anfallenden Preisänderungen und basiert Spar- und Investitionsentscheidungen auf dem realen Zins; nur bei stabilen, niedrigen Preissteigerungsraten führt die Sicht realer und nominaler Zinsen zu ähnlichen Resultaten. Verwendung nominaler an Stelle realer Zinsen kann lt. Bundesbank vor allem bei längeren Dispositionszeiträumen zu Fehlentscheidungen führen. Anders als nominale Zinsen können Preisänderungen, die über den Zeitraum einer Finanzanlage oder Sachinvestition erfolgen, nur nachträglich beobachtet werden. Daher können lt. Bundesbank Spar- und Investitionsentscheidungen nicht auf den tat-sächl. realisierten (Expost-Realzins), sondern nur auf den erwarteten Realzins abstellen (Exante-Realzins). Ersterer ist zwar für die historische Zinsbelastung bzw. den Zinsertrag von Interesse, für Spar- und Investitionsentscheidungen jedoch nicht unmittelbar relevant. Zumind. über lange Fristen sind nach Feststellung der Bundesbank die Voraussetzungen für die Zerlegung von Nominalzinssätzen in einen realen Zins und die Inflationserwartungen jedoch näherungsw. existent. Erforderlich sind lt. Bundesbank zur Berechnung des gesamtwirtschaftlich relevanten, in die Zukunft gerichteten Realzinses neben den Nominalzinsen Informationen über die Inflationserwartungen der Marktteilnehmer. Bei kurzfristigen Zinsen extrapoliert man i. d. Realzins(satz) behelfsw. die laufende Preissteigerungsrate in die Zukunft und subtrahiert vom Kurzfristzinssatz die zuletzt gemessene Inflationsrate. Dies führt lt. Bundesbank bei langfristigen Zinsen jedoch zu unbefriedigenden Ergebnissen. Will man einen Exante-Realzins für eine längere (Rest-) Laufzeit von z. B. mehreren Jahren ermitteln, müssen - so die Bundesbank - Informationen über die Inflationserwartungen für den betr. Zeitraum vorliegen, die aus Umfragen gewonnen werden können (z. B. Expertenbefragungen); alternativ lassen sie sich mittels ökonometrischer Verfahren schätzen. Letztere können eine Vielzahl erklärender Variablen berücksichtigen (multivariate Verfahren) oder die abhängige Variable anhand ihrer eigenen Historie erfassen (univariate Verfahren). Dabei ist lt. Bundesbank oft festzustellen, dass Ers-tere bessere Prognoseeigenschaften haben als einfachere Modelle. Die Bundesbank schätzt daher Inflationserwartungen mit Hilfe eines univariaten Ansatzes. Zudem sind für die Berechnung realer Zinsen Fristigkeit und Art des zu Grunde liegenden nominalen Zinssatzes sowie Preisindex zu wählen. Diese Wahl hängt von der genauen Fragestellung ab. Bei gesamtwirtschaftlichen Betrachtungen werden lt. Bundesbank i.d. Realzins(satz) ein Kapitalmarktzins (z.B. Umlaufrendite) und Verbraucherpreisindex verwendet. Zur Einschätzung, ob das jeweilige Zinsniveau dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld angemessen ist, bietet sich lt. Bundesbank das Konzept des neutralen oder gleichgewichtigen Realzinses an, d. h. der Wert des realen Zinses, der mit einem potenzialgerechten Wachstum der Wirtschaft ohne Preisdruck zu vereinbaren ist. Abweichungen des tatsächlichen vom neutralen Realzins signalisieren daher gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte. Ggs.: Nominalzins.
2. Auch: Güterzins(satz), nichtmonetärer Realzins(satz). Verzinsung des angelegten bzw. investierten Kapitals, vor allem aus Realinvestitionen von Unternehmen, i. w. S. aber auch aus Finanzinvestitionen. Ggs.: Geldzins.
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