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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Preisindex der Lebenshaltung

Der Preisindex der Lebenshaltung wird von dem statistischen Bundesamt errechnet und ist eine Maßstab für die Preisveränderungen, denen private Haushalte direkt ausgesetzt sind. Der Preisindex wird aus den Einzelpreisen von 750 Gütern und Dienstleistungen ermittelt, die im statistischen Warenkorb enthalten sind. Er soll die Verbrauchsgewohnheiten von Durchschnittsfamilien widerspiegeln. Daneben gibt es spezielle Indizes für unterschiedliche Gruppen der Bevölkerung, die amtlich erhoben werden sowie weitere Preisreihen für wichtige Wirtschaftsbereiche.

Der Preisindex der Lebenshaltung ist einer der vom Statistischen Bundesamt entwickelten Preisindizes, zur Messung der allgemeinen Preisentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Preisindex der Lebenshaltung hat von allen Preisindizes die größte Bedeutung und wird oft als Indikator zur Messung der Inflation (Geldentwertung, Kaufkraftschwund) in Deutschland verwendet. Daneben gibt es jedoch weitere Zeitreihen der Preisentwicklung, die Aussagen über Geldwerstabilität in speziellen Bereichen der Wirtschaft ermöglichen.

Aufgabe des Preisindex für die Lebenshaltung ist es, die Preisveränderungen zu messen, die deutsche Haushalte unmittelbar betreffen und somit deren reale Kaufkraft beeinflussen. Hierzu werden die Konsumgewohnheiten typischer deutscher Haushalte durch Befragungen ermittelt. Aufgrund der Ergebnisse wird dann von den Statistikern ein "Warenkorb" zusammengestellt. Der statistische Warenkorb enthält 750 Waren und Dienstleistungen. Ihr jeweiliger prozentualer Anteil an der Zusammensetzung des Korbes soll der Bedeutung entsprechen, die diese Güter und Dienste für die Lebensführung durchschnittlicher Haushalte besitzen. Da sich die Verbrauchsgewohnheiten im Laufe der Zeit ändern, muss die Zusammensetzung des Warenkorbs in bestimmten Abständen angepaßt werden.

Monatlich werden in 190 Gemeinden im gesamten Bundesgebiet Preiserhebungen durchgeführt. Diese Gemeinden sind so ausgewählt, dass sie ein repräsentatives Spektrum an kleinen, mittleren und großen Gemeinden sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern abdecken. Insgesamt werden dabei 400.000 Einzelpreise erhoben, davon 250.000 Preise in den alten und 150.000 Preise in den neuen Bundesländern.

Aus diesen Preisen berechnet das Statistische Bundesamt die Preisindizes der Lebenshaltung. Dazu gehören jeweils vier Preisindizes für die alten und die neuen Bundesländer, die die Konsumgewohnheiten unterschiedlicher Haushaltstypen berücksichtigen:

  • Preisindex der Lebenshaltung eines Vier-Personen-Haushalts von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen;
  • Preisindex der Lebenshaltung eines Vier-Personen-Haushalts von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen;
  • Preisindex der Lebenshaltung eines Zwei-Personen-Haushalts von Renten- und Sozialhilfeempfängern mit geringem Einkommen;
  • Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte.

Daneben werden noch weitere spezielle Preisindizes für die gesamte Bundesrepublik errechnet:

Die Preisindizes der Lebenshaltung gelten als die wichtigsten Indikatoren zur Messung der Preisniveaustabilität in der Bundesrepublik. Sie werden sowohl im In- als auch im Ausland von Wirtschaftsforschern, Kapitalmarktexperten und anderen Interessenten beobachtet. Auch bei der Verhandlung über Tarifverträge spielt die Entwicklung der Lebenshaltungskosten stets eine wichtige Rolle. Die Entwicklung des Preisindex bzw. der Inflationsrate ist zudem ein wichtiger Gradmesser für den Erfolg der Deutschen Bundesbank im Kampf gegen die Geldentwertung.

Um zu gewährleisten, dass die Preisindikatoren auch tatsächlich die Entwicklung der für die Bevölkerung wichtigsten Güter und Dienstleistungen korrekt widerspiegeln, überprüft das Statistische Bundesamt etwa alle fünf Jahre die Zusammensetzung des zugrundegelegten Warenkorbs und die Berechnungsmethode. Hierbei werden die sich ständig verändernden Konsumgewohnheiten der privaten Haushalte berücksichtigt und neue Güter oder Dienste aufgenommen, die es zum Teil bei der letzten Überprüfung des Warenkorbs noch gar nicht gab. So wurde beispielsweise am 14. September 1995 die Preissteigerungsrate vom Statistischen Bundesamt auf Basis eines den neuen Verbrauchsgewohnheiten angepaßten Schemas veröffentlicht. Zugleich wurde erstmals eine gesamtdeutsche Preissteigerungsrate errechnet.

Diese Umstellungen führen in der Regel zu veränderten Ergebnissen. Meist liegt die Inflationsrate nach dem neuen Index etwas niedriger als nach dem alten Index. Dies liegt teilweise daran, dass die Haushalte auf Preiserhöhungen bei bestimmten Produkten oft mit einer abnehmenden Nachfrage reagieren, während sie den Konsum bei Gütern und Leistungen erhöhen, deren Preise sinken. Diese veränderten Konsumgewohnheiten werden im umgestellten Preisindex berücksichtigt.

Die Veränderung der Preissteigerungsrate kann aber auch auf die revidierte Berechnungsmethode zurückgehen. So werden alle nach dem 15.9.95 veröffentlichten Preisindizes der Lebenshaltung nach dem Inländerprinzip berechnet. Danach werden nur noch solche Käufe berücksichtigt, die innerhalb der Bundesrepublik stattfinden. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass Ausgaben deutscher Touristen im Ausland nicht mehr in die Berechnung einfließen, während die Preise, die ausländische Touristen in Deutschland zahlen müssen, berücksichtigt werden.

Eine weitere wichtige Änderung bei der Berechnung des Preisindex ist die Erfassung der Ausgaben für Versicherungsdienstleistungen nach dem Nettoprinzip. Dies bedeutet, dass nur noch der Teil der Versicherungsprämie erfasst wird, der zur Finanzierung der Verwaltungskosten und des Gewinns der Versicherungsgesellschaften dient. Der Teil dagegen, der aufgrund von Schadensfällen zurück an die Versicherten fließt, bleibt unberücksichtigt. Diese Vorgehensweise verhindert eine Doppelzählung dieser Beträge, die sonst dadurch entsteht, dass diese von den Konsumenten wieder zum Kauf von Waren und Dienstleitungen verwendet werden.

Die Statistischen Landesämter unterstützen das Bundesamt und führen in ihrem jeweiligen Bereich eigene Preiserhebungen durch. Daraus errechnen sie den Preisindex für das jeweilige Bundesland. Dabei kann es je nach Jahreszeit und örtlichen Gegebenheiten - zum Beispiel im Einzelhandel oder auf dem Wohnungsmarkt - deutliche Unterschiede in der regionalen Preisentwicklung geben.



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