Personen(handels)-, Personalgesellschaft, Personenunternehmung
Personenbezogene Gesellschaft mit vollkaufmännischem Handelsgewerbe. Rechtsform der Privatbankiers. Zusammenschluss mehrerer Personen als Gesellschafter mit dem Ziel der Erreichung eines gemeinsamen Unternehmenszwecks. Die so zusammenarbeitenden Gesellschafter - bei Banken Mitinhaber, Partner, persönlich haftende Gesellschafter u. ä. - haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Es handelt sich nicht um eine juristische Person wie die Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter brauchen nicht unbedingt eine Kapitaleinlage zu tätigen, doch kann sie vor allem bei Banken wegen ihrer Bedeutung als haftendes Eigenkapital wesentlich sein. Formen: offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG); letztere allerdings mit Besonderheiten hins. der auf ihre Einlage beschränkt haftenden Kommanditisten.
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