personelle Risiken, Vorschriften
Im Zusammenhang mit der Risikopolitik bzgl. personeller Risiken gibt es auch gesetzliche Kontroll- bzw. Aufsichtsvorschriften des KWG. Aus vielen dieser Bestimmungen geht hervor, dass der Gesetzgeber die Risiken personeller Art sowie ihre möglichen Auswirkungen als bedeutsam und extern regelungsbedürftig ansieht: So stellen die in §§ 32-38 KWG enthaltenen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit auf personelle Aspekte beim Betreiben von Bankgeschäften ab. Bedeutende, auf die Qualifikation der Geschäftsleiter abzielende allgemeine risikopolitische Normen des KWG sind diejenigen, die Erteilung und Aufrechterhaltung der Geschäftsbetriebserlaubnis einer Bank von Zuverlässigkeit und fachlicher Eignung der Geschäftsleiter abhängig machen. Des Weiteren bestehen eingehende Anforderungen an interne Kontrollen bei Banken sowie Eingriffsmöglichkeiten der Bankenaufsicht bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Bank.
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