personelle Risiken, Risikopolitik
Geschäftspolitische Massnahmen zur Begrenzung personeller Risiken müssen sowohl bei der Quantität als auch der Qualität des Personals ansetzen. Hins. Quantität ist darauf zu achten, dass Überbeanspruchungen der Mitarbeiter, insb. über längere Zeiträume, vermieden werden. Hieraus folgt jedoch nicht zwingend, dass bei saisonal bedingten kapa-zitativen Überlastungen sofort neues Personal einzustellen ist, da sonst bei normaler Arbeitsbelastung eine personelle Überkapazität mit ihren negativen Eigenschaften
- wie Zusatzkosten oder demotivierende Arbeitsanforderungen - neue Probleme und Risiken aufwerfen würde. Für die Banken ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, für ihre Personalausstattung einen quantitativen Kompro-miss zwischen den extremen Auslastungsgraden zu finden. Eine Lösungsmöglichkeit für dieses Kapazitätsproblem stellen mobile Mitarbeiter ohne festen Einsatzplatz Springer« - dar. Hins, der Qualität des Personals ist wichtigste Voraussetzung zur Begrenzung personeller Risiken Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation von Bankleitung und Mitarbeitern. Dies gilt insb. für Vertrauensstellungen in einer Bank. Insofern muss neben allgemeiner Beurteilung der fachlichen Leistungen des Mitarbeiters auch - vor allem bei leitenden Angestellten
- eine Beurteilung der charakterlichen Eigenschaften erfolgen. Weitere Möglichkeit zur Begrenzung personeller Risiken ist die Einrichtung von Kontrollen (Personalkontrolle), die nicht nur zur Aufdeckung von Fehlern und Unregelmässigkeiten dienen, sondern vor allem wegen des damit verbundenen psychologischen Effekts prophylaktisch wirken. Kontrollen können durch Vorgesetzte, Kollegen oder betriebsfremde Kontrolleure erfolgen. Vorgesetzte überprüfen ihre Mitarbeiter regelmässig oder sporadisch. Gegenseitige ständige Kontrollen der Mitarbeiter sind dadurch institutionalisierbar, dass z.B. 2 Unterschriften gefordert werden oder Zweigstellen immer mit mehreren Mitarbeitern besetzt sind. Weitere Prüfungen aller Abteilungen und Geschäftsvorfälle erfolgen durch zentrale Kontrolleinheiten. Als Ultima Ratio bleibt die Möglichkeit, Personalgarantie- (Vertrauensschaden-)versi-cherungen abzuschliessen, die für Schäden aus Delikten aufkommen, die von Mitarbeitern begangen wurden.
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