Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Packungsbeilage/Fachinformation

In der Gesundheitswirtschaft: package insert/expert information Pharmazeutische Unternehmen sind nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verpflichtet, Arzneimitteln eine Gebrauchsinformation beizulegen, Fachkreisen muss eine Fachinformation zur Verfügung gestellt werden. Die Gebrauchsinformation muss zur Information des Patienten insbesondere Gegenanzeigen, Wechsel- und Nebenwirkungen, Dosierungsanleitung und Anwendungsgebiete des Arzneimittels erläutern. Zwar lesen rund 72 Prozent der Patienten diePackungsbeilage, doch nur 50 Prozent verstehen den Text, so dass nach Untersuchungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte 15 Prozent der Patienten ihre Arzneimittel aufgrund der angegebenen Nebenwirkungen nicht einnehmen. Trotz der Packungsbeilage trifft den Arzt die Aufklärungspflicht, z.B. über Kontraindikationen, Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten, da er für die therapeutische Behandlungssicherheit verantwortlich und haftbar ist. §§ 11, 11 a AMG



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Packung
 
Packungsgröße
 
Weitere Begriffe : Demokratisierungstyp | Cashforward-Markt | cleavage
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.