Packungsgröße
In der Gesundheitswirtschaft:
packaging size
Fertigarzneimittel dürfen nur in den Packungsgrößen N1, N2 und N3 (Kleinpackung, mittlere Packungsgröße, große Packung) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde die Höhe der Zuzahlung an die Packungsgröße gebunden. Das GKV-Modernisierungsgesetz hob dies wieder auf.
Ursprünglich war die Dreiteilung der Packungsgrößen mit dem Ziel erfolgt, dem Arzt durch vereinheitlichte therapiegerechte Packungsgrößen Arzneimittelvergleiche hinsichtlich Darreichungsform und Preis zu ermöglichen.
§ 12 AMG, Packungsgrößenverordnung
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