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Ordoliberalismus
Eine von der so genannten Freiburger Schule schon in den dreißiger Jahren entwickelte wirtschaftspolitische Lehre. In ihrem Mittelpunkt steht zwar der Markt und der Wettbewerb. Aber der Staat soll darüber wachen, dass die von ihm gesetzten Regeln auch von allen Marktteilnehmern eingehalten werden, damit es zu keinen selbstzerstörerischen Entwicklungen kommt. Diese ökonomische Denkrichtung wird auch als Neoliberalismus oder Ordoliberalismus bezeichnet. Der Ordoliberalismus setzte dem Denken in Entwicklungen (wie beim Marxismus oder der Historischen Schule), die von geschichtlichen Abläufen überzeugt sind, die zwangsläufig zu einer Veränderung von Wirtschaft und Gesellschaft führen müssen, ein "Denken in Ordnungen " entgegen. Es soll zum Erhalt und Weiterentwicklung statt zur Selbstzerstörung eines als wünschenswert betrachteten Systems führen. Die wichtigsten Köpfe des Ordoliberalismus an der Universität Freiburg waren Walter Eucken und Franz Böhm. Sie sahen den "Wettbewerb als Aufgabe". Sie erkannten, dass eine sich selbst überlassene Marktwirtschaft immer in der Gefahr ist, dass entweder ihre Basis - nämlich ein funktionierender Wettbewerb - zerstört wird oder dass die Antriebskräfte in einer "Schlafmützenkonkurrenz" erlahmen. Der Ordoliberalismus, auf dessen Theorien auch die von Ludwig Erhard nach dem Krieg in der Bundesrepublik Deutschland durchgesetzte soziale Marktwirtschaft beruht, will deshalb zwar einerseits den Staat an direkten Eingriffen in den Wirtschaftsablauf hindern und ihn aus den unternehmerischen Entscheidungen heraushalten. Andererseits weist er ihm im Rahmen der Ordnungspolitik eine sehr wichtige Rolle als Hüter der marktwirtschaftlichen Ordnung und eines funktionierenden Wettbewerbs zu. Nach Ansicht der Ordoliberalen muss der Staat die individuelle Freiheit gewährleisten, gleichzeitig aber auch dafür sorgen, dass sie nicht zum Schaden anderer missbraucht wird. Er muss den rechtlichen Rahmen für einen fairen Wettbewerb schaffen und durch seine Gesetze und Gerichte zum Beispiel auch dafür sorgen, dass die - von den Beteiligten frei ausgehandelten - Verträge auch eingehalten werden. Denn ohne Rechtssicherheit kann die Marktwirtschaft auf die Dauer ebensowenig funktionieren, wie ohne feste Regeln für den Wettbewerb. Neoliberalismus
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