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Maschinenlaufzeiten
Im Unterschied zur tariflich festgelegten Arbeitszeit für die Arbeitnehmer versteht man unter Maschinenlaufzeit die tatsächliche Nutzungsdauer der Maschinen und Anlagen eines Unternehmens. Sie kann mit der tarifvertraglich festgesetzten täglichen Arbeitszeit weitgehend übereinstimmen oder davon entkoppelt sein. Von der Dauer der Maschinenlaufzeit hängt es ab, wie intensiv das im Betrieb investierte Kapital genutzt werden kann. Da dies ein wichtiger Kostenfaktor ist, spielt die durchschnittliche Länge der Maschinenlaufzeiten auch für die internationale Wettbewerbsfähigkeit eine wichtige Rolle. Je länger die Maschinenlaufzeit ist, um so besser können die Produktionsanlagen genutzt und dadurch die Kapitalkosten gesenkt werden. Dabei muss zwischen der täglichen, wöchentlichen und jährlichen Nutzung der Produktionsmittel unterschieden werden. Wenn in einem Unternehmen nur in einer Schicht gearbeitet wird, ist die Maschinenlaufzeit weitgehend mit der im Tarifvertrag vereinbarten täglichen Arbeitszeit identisch. In der Praxis liegt sie darunter, weil Zeiten für Wartung, Instandhaltung und Reparatur sowie Rüstzeiten (für ein neues Einrichten der Maschinen beim Wechsel des Produkts) abgezogen werden müssen. Durch Überstunden und Mehrarbeit einerseits und Kurzarbeit können die Maschinenlaufzeiten ebenfalls von der tariflichen Arbeitszeit abweichen. Wenn in zwei oder drei Schichten gearbeitet wird, erhöhen sich die Maschinenlaufzeiten und weichen dann in starkem Maße von der tariflichen Arbeitszeit ab. Dies ist noch stärker der Fall, wenn auch an Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie an sonstigen gesetzlichen Feiertagen kontinuierlich gearbeitet wird. Dies ist bei einigen Produktionen (wie bei der Stahlerzeugung, bei Elektrizitäts- und Wasserwerken) aus technischen Gründen oder wegen der Versorgungssicherheit erforderlich. In anderen Branchen (wie z.B. Reifenproduktion) wird es aus Gründen der internationalen Konkurrenzfähigkeit für notwendig gehalten eine kontinuierliche Produktion aufrecht zu erhalten. In Abhängigkeit davon, ob es in einem Land gesetzlich beziehungsweise vom Tarifvertrag her erlaubt ist, auch an Feiertagen regelmäßig zu arbeiten oder ob dies nur mit Sondererlaubnis möglich ist, ergeben sich auch bei gleichen Wochenarbeitszeiten unterschiedliche Jahreslaufzeiten für die Maschinen. Die deutsche Industrie hat europaweit die kürzesten Arbeitszeiten. Dazu kommen überdurchschnittlich viele gesetzliche Feiertage. Arbeit am Samstag oder Sonntag ist die Ausnahme und Schichtarbeit ist ebenfalls weniger verbreitet. Daher sind die Maschinenlaufzeiten kürzer als in jedem anderen Land in der Europäischen Union. Das hängt mit der tarifvertraglich festgelegten niedrigen Stundenzahl in Ein-Schicht-Betrieben zusammen und mit der im Vergleich zu anderen Ländern geringen Verbreitung von regelmäßiger Schichtarbeit. Das ist auch strukturell bedingt. Schichtarbeit ist bei den in Deutschland stark mittelständisch geprägten Branchen des Verarbeitenden Gewerbes kaum üblich. 1995 leisteten nur 39 Prozent der deutschen Industriearbeiter regelmäßig Schichtarbeit. In den übrigen EU-Länder waren es dagegen 60 Prozent. Wenn mittelständische Betriebe in der Bundesrepublik die im internationalen Vergleich kurzen tariflichen Arbeitszeiten durch die Einführung von zwei oder drei Schichten kompensieren wollten, um die Maschinenlaufzeiten zu verlängern und das eingesetzte Kapital besser zu nutzen, wäre eine Verdopplung oder Verdreifachung der produzierten und absetzbaren Menge erforderlich. Ein solcher Sprung ist nur selten möglich. Eine bessere Nutzung von Maschinen und Anlagen ist daher oft nur durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten zu erreichen. Dazu ist eine weitgehende Entkoppelung von tariflicher Arbeitszeit und Maschinenlaufzeit erforderlich. Einige Unternehmen haben daher Arbeitszeitmodelle entwickelt, bei denen zum Beispiel neben einer normalen Wochenbelegschaft eine zweite Gruppe von Arbeitnehmern gebildet wird, die nur am Wochenende arbeitet. Es gibt in der Praxis aber auch viele andere Formen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, die es erlauben, die tarifliche Arbeitszeit und die Maschinenlaufzeiten zu entkoppeln.
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Weitere Begriffe : Leitlinien und Weisungen der Europäischen Zentralbank | Einfuhrkontingent | Switchklausel | ||||||||||||||||||||||||||||
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