Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln
In der Gesundheitswirtschaft:
Das GKV-Modernisierungsgesetz führte erstmals eine Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ein. Die Nutzenbewertungen sollen Aussagen über den Beitrag neuer Arzneimittel zur Verbesserung der medizinischen Behandlung von Patienten beinhalten. Die Bewertung umfasst auch, für welche Patientengruppen ein neues Arzneimittel eine maßgebliche Verbesserung des Behandlungserfolgs erwarten lässt. Ziel der Bewertung ist u.a. eine differenzierte Bewertung des Arzneimittels im Vergleich zu bereits vorhandenen Therapiemöglichkeiten.
Sowohl der Gemeinsame Bundesausschuss als auch das Bundesministerium für Gesundheit können Nutzenbewertungen in Auftrag geben. Die Nutzenbewertungen fließen in die Richtlinien für Arzneimittel ein.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweitert den Auftrag des IQWiG zu einer Kosten-Nutzen-Bewertung, das heißt, der medizinische Nutzen eines Arzneimittels wird nun auch wirtschaftlich bewertet. Neben dem Patientennutzen sollen auch die Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme durch die Versichertengemeinschaft berücksichtigt werden. Zu gewährleisten ist eine hohe Transparenz auch des Beteiligungsverfahrens.
§§ 35 b, 139 b SGB V
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