Nutzenbewertung von Arzneimitteln
In der Gesundheitswirtschaft:
Das GKV-Modernisierungsgesetz führt erstmals eine Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch das neu gegründete Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ein. Die Nutzenbewertungen sollen Aussagen über den Beitrag neuer Arzneimittel zur Verbesserung der medizinischen Behandlung von Patienten beinhalten.
Die Bewertung umfasst auch, für welche Patientengruppen ein neues Arzneimittel eine maßgebliche Verbesserung des Behandlungserfolgs erwarten lässt. Ziel der Bewertung ist u.a. eine differenzierte Bewertung des Arzneimittels im Vergleich zu bereits vorhandenen Therapiemöglichkeiten.
Sowohl der Gemeinsame Bundesausschuss als auch das Bundesministerium für Gesundheit können Nutzenbewertungen in Auftrag geben. Die Nutzenbewertungen fließen in die Richtlinien für Arzneimittel ein.
(§§ 35 b, 139 b SGB V)
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