Kosten, fixe
(engl. fixed costs) Fixkosten sind Kosten, deren Höhe von der jeweiligen Einflussgröße unabhängig ist. In der Betriebswirtschaft (p Betriebswirtschaftslehre) wird ohne ergänzende Präzisierung im Allgemeinen die Beschäftigung als Kosteneinflussgröße unterstellt, begrifflich korrekt ist in diesem Fall die Bezeichnung beschäftigungsfixe Kosten (Beispiele: Gehälter, Zeitlöhne, wesentliche Teile der kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen). Andere Einflussgrößen sind beispielsweise Aufträge, Losgrößen, Bestellmengen. Den Gegensatz zu Fixkosten bilden variable Kosten (Kosten, variable). Beschäftigungsfixe Kosten (auch: Bereitschaftskosten) werden im Unternehmen durch die Bereitstellung von Kapazitäten für den betrieblichen Leistungsprozess verursacht und stellen in Bezug auf Kostenträger (p Kostenträgerrechnung) immer Gemeinkosten dar. Beschäftigungsfixe Kosten können nach E. Gutenberg in Nutzkosten und Leerkosten aufgeteilt werden. Beschäftigungsfixe Kosten sind nicht unveränderlich. Sie können durch Erweiterung der Kapazität erhöht (Beispiel: Investition in neue Anlagen, Einstellung zeitabhängig vergüteter Mitarbeiter) und durch Kapazitätsabbau reduziert werden (man beachte hierbei: Kostenremanenz). Durch die i. d. R. sprunghafte Anpassung der Kapazität verändern sich die beschäftigungsfixen Kosten ebenfalls sprunghaft, man spricht von sprungfixen Kosten (auch: Sprungkosten, intervallfixe Kosten).
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|