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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Korrespondenzbankbeziehung, -netz, -System

Grenzen überschreitender internationaler Zahlungsverkehr ergibt sich aus der Notwendigkeit, Grenzen überschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte sowie Kapitalströme finanziell abzurechnen. Voraussetzung dafür ist ein internationales Zahlungsverkehrsnetz zwischen den nationalen Zahlungsverkehrsteilnehmern in den einzelnen Ländern. Auf internationaler Ebene existieren i.Ggs.z. nationalen Zahlungsverkehr keine Gironetze, über die die Verrechnung der Zahlungen erfolgen kann. Da es kaum möglich ist, in sämtlichen Ländern, in denen Kunden geschäftlich tätig sind, eigene Stützpunkte (Filialen, Zweigstellen, Tochtergesellschaften) einzurichten -obwohl in jüngerer Zeit zunehmend -, arbeiten Banken zur Abwicklung des Auslands- und internationalen Zahlungsverkehrs mit ausländischen Korrespondenzbanken zusammen. Zu diesem Zweck haben international tätige Banken schon frühzeitig ein weltweites Korrespondenzbankensystem aufgebaut und laufend ausgebaut, über das sie den Grenzen überschreitenden Zahlungsverkehr abwickeln. Allg. ist ein Korrespondenzbankverhältnis gegeben, wenn 2 Banken - hier: in verschiedenen Ländern - füreinander gegenseitig bestimmte Bankgeschäfte durchführen. In der zu Beginn getroffenen Vereinbarung darüber werden die gegenseitigen Pflichten und Ansprüche festgelegt. Üblich ist die Einrichtung von Konten, zumind. bei einer der beiden Korrespondenzbanken, für die Verrechnung der gegenseitigen Transaktionen. Der heute übliche Umfang der Geschäfte macht meist erforderlich, dass eine gegenseitige Kontenführung in den betr. Währungen erfolgt. Werden ausnahmsw. keine Konten geführt, sondern nur eine Agenturvereinbarung (Agencyarrangement) getroffen, müssen die Art der Abwicklung des Zahlungsund Dokumentenverkehrs sowie der Verrechnung der Transaktionen vereinbart werden; dabei ist die Einschaltung einer dritten Bank üblich, bei der zumind. einer der beiden Korrespondenten ein Konto unterhält. Üblich ist auch Vereinbarung wechselseitiger Kreditlinien (Fazilitä-ten) der beiden Korrespondenzbanken. Dadurch lassen sich viele Transaktionen schneller und reibungsloser abwickeln. So dienen Linien zur Abwicklung von Postlaufkrediten, Akkreditivbestätigungen, Wechselankäufen, Rembours- und Negoziationskrediten, Dokumentenankäufen, Garantiestellungen, Devisengeschäften u. a. m. Zusätzlich erbringen Korrespondenzbanken oft auch weitere Dienstleistungen, etwa länderbezogene Wirtschaftsinformationen, Kreditauskünfte, Handelsvermittlungen u. dgl. In welchen Ländern Banken mit Korrespondenten in Verbindung treten, wird durch die aussenwirtschaftlichen Beziehungen der Kunden und den daraus resultierenden Aufträgen determiniert. Grosse Filialbanken sind auf Grund ihrer flächenmässigen Ausdehnung häufig interessantere Korrespondenten als nur regional vertretene Banken. Unterhält eine Bank mit mehreren Banken in einem bestimmten Land Geschäftsverbindungen, steht es ihr frei, welchem Korrespondenten sie den Auftrag erteilt. Dabei werden die Banken, die selbst die meisten Geschäfte vermitteln, i.d. R. bevorzugt berücksichtigt. Die Wahl kann aber auch durch die Kontoverbindung des Begünstigten oder besondere Wünsche des Kunden bestimmt sein. Dabei müssen sich die Korrespondenzbanken über die wechselseitigen Pflichten und Ansprüche einigen sowie bei fehlender Kontoverbindung die Art der Verrechnung vereinbaren. In Bezug auf die Kontoverbindung wird zwischen A-Korrespondenten, die bei dem entspr. Partner ein Konto unterhalten, und B-Korrespondenten ohne gegenseitiges Konto unterschieden. Daneben sind besondere Vereinbarungen (Agencyarrangements) mit einer Korrespondenzbank möglich: wenn mit einem bestimmten Land keine Korrespondenzbankverbindung existiert, jedoch ein A-Korrespondent der deutschen Bank eine Geschäftsverbindung mit diesem Land unterhält. In gesonderten Absprachen wird dann fixiert, wie der Zahlungs- und Dokumentenverkehr abgewickelt wird und auf welche Weise die Verrechnung erfolgt. Haben sich 2 Banken auf eine Zusammenarbeit mit gegenseitiger Kontoverbindung geeinigt, so werden zunächst die Konten - i. d. R. in der entspr. Landeswährung - eingerichtet. Normalerw. ist auch das gegenseitige Einräumen von Krediten (Interbankkredite) über Kreditlinien üblich, um Postlaufzeiten zu überbrücken oder Rembourskredite, Akkreditivbestätigungen, den Ankauf von Dokumenten sowie Garantiestellungen zu ermöglichen. Damit eine Prüfung der Ordnungsmässigkeit der Aufträge erfolgen kann, müssen zwischen den Geschäftspartnern Unterschriftenverzeichnisse ausgetauscht und Telegrammschlüssel vereinbart werden. Aufträge können nicht nur telegrafisch oder schriftlich erteilt werden, sondern es ist auch fernschriftliche, telefonische oder elektronische Übermittlung möglich. Entspr. der technischen Entwicklung wird heute jedoch der grösste Teil der Aufträge aus Zeit- und Kostengründen über das computergestützte Leitungsnetz von S. W. I. F. T. weitergeleitet. Bei dieser Übermittlungsform ist keine schriftliche Bestätigung mehr notwendig. Neben den genannten, aus Sicherheitsgründen zu treffenden Vereinbarungen tauschen die Korrespondenzpartner gegenseitig die Konditionenlisten aus, um sich über Provisionen und Gebühren, die bei der Abwicklung von Auslandszahlungen anfallen, zu informieren. Die in jüngerer Zeit erfolgte direkte Auslandsexpansion der Banken vermindert allerdings die Bedeutung des Korrespondenzbankennetzes, da durch eigene Stützpunkte in den wichtigsten Ländern der überwiegende Teil des internationalen Zahlungsverkehrs innerhalb der eigenen Organisation durchführbar ist. Mit ihren Filialen und Tochtergesellschaften, also echten Auslandsstützpunkten, wickeln die international tätigen Banken heute einen grossen Teil der genannten Transaktionen innerhalb der eigenen Organisation ab, sind die eigenen Stützpunkte immer mehr in die Funktionen der Korrespondenzbanken eingetreten. Das traditionelle Grenzen überschreitende Korrespondenzbankensystem in Europa hat ebenfalls an Bedeutung eingebüsst, zumal seit 2003 auch das erste paneuropäische Clearinghaus STEP 2 für Massenzahlungsverkehr existiert.



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