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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Konsumfreiheit

Das Recht der Verbraucher, mit ihrem verfügbaren Einkommen die Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, die sie selber auswählen, weil sie ihrem persönlichen Bedarf entsprechen und ihnen das Preis-Leistungsverhältnis, also das Verhältnis zwischen der gebotenen Qualität und der Forderung des Anbieters, angemessen erscheint.

Die Konsumfreiheit ist in vielen Zeiten der Geschichte und unter den Bedingungen verschiedener Gesellschaftsordnungen keineswegs eine Selbstverständlichkeit, sondern fast immer mehr oder weniger stark eingeschränkt. Vor allem durch Verbote wird die Freiheit der Menschen, die Produkte und Dienste zu wählen, die ihrem persönlichen Geschmack und ihren Bedürfnissen am besten entsprechen, häufig beschränkt. Dabei kann es sich um religiöse Gebote handeln oder um politisch oder wirtschaftlich motivierte staatliche Vorschriften. Auch der angebliche oder tatsächliche Gesundheitsschutz spielt beim Verbot, bestimmte Produkte zu erwerben oder zu konsumieren, oft eine wichtige Rolle.

Die Konsumfreiheit kann auch dadurch eingeschränkt werden, dass der Staat oder andere Instanzen aus wirtschaftlichen, steuerlichen oder politischen Gründen Vorschriften - also Gebote - für die Produktion von bestimmten Gütern oder Dienstleistungen erlassen, so dass weder die Produzenten noch die Konsumenten die Möglichkeit haben, bestimmte Waren in der Qualität oder Menge herzustellen oder zu erwerben, wie sie es an sich wünschen.

Am stärksten wird die Konsumfreiheit durch tatsächliche oder künstlich herbeigeführte Mangelsituationen eingeschränkt. Wenn durch Fehler der staatlichen Wirtschaftspolitik (vor allem in einer zentral gelenkten Wirtschaft) bestimmte Produkte und Dienstleistungen entweder gar nicht oder nur in unzureichender Menge und Qualität vorhanden sind, kann es trotz offizieller Konsumfreiheit dazu kommen, dass Waren oder Dienste erworben werden müssen, die die Verbraucher eigentlich gar nicht haben wollen. Da sie dann oft ganz auf den Erwerb verzichten, die an sich gewünschten Produkte aber nicht vorhanden sind, bildet sich aufgestaute Kaufkraft. Die Verbraucher horten Geld, für das sie keine Ware erhalten können. Der volkswirtschaftlichen Lohnsumme steht kein entsprechendes Güterangebot gegenüber. Dies wird auch als "aufgestaute Inflation" bezeichnet. Denn damit der Kaufkraftüberhang nicht zu starken Preissteigerungen bei den knappen Gütern führt, müssen in einer solchen Situation auch die Preise vom Staat festgesetzt werden.

Noch deutlicher und rigoroser wird der Verbrauch reglementiert, wenn nicht mehr das Geld der allgemein gültige "Berechtigungsschein" zum Erwerb der gewünschten Produkte ist, sondern dazu auch noch Bezugs- oder Berechtigungsscheine (wie Lebensmittelkarten) benötigt werden. Denn dann kann der Konsument nur noch die Mengen an Butter, Milch, Kraftstoff, Heizmaterial oder Baustoffen erwerben, die ihm staatlich zugeteilt werden. Diese Zuteilung ist oft unabhängig davon, wie hoch tatsächlich der persönliche Bedarf ist. Über den Preis kann bei einer Zuteilungswirtschaft der Ausgleich im allgemeinen nicht erfolgen, weil er in einer solchen Situation meist staatlich reglementiert ist. Die Folge ist dann fast immer die Bildung eines Schwarzmarktes, auf dem die knappen Güter dann doch mehr oder weniger heimlich zu Knappheitspreisen getauscht werden. Auf diese Art stellt sich dann wieder ein Marktgleichgewicht her - allerdings nur im Bereich der Untergrundwirtschaft.

Am stärksten ist die Konsumfreiheit unter den Bedingungen einer Armee oder in Anstalten und Gefängnissen eingeschränkt. Sowohl Kleidung als auch die meisten Güter des täglichen Bedarfs (Nahrung, Reinigungsmittel) werden zugeteilt. Wenn überhaupt nach individuellen Wünschen eingekauft werden darf, dann steht dafür meist nur eine sehr knapp bemessene Geldsumme zur Verfügung.



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