kapitalistische Kommanditgesellschaft
Publikums-KG; Publikumsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft (KG), deren Gesellschaftskapital fast ausschließlich von Kommanditisten gehalten wird. Komplementär ist i. d. R. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG), in der sich die Gesellschaftsgründer mit geringer finanzieller Beteiligung zusammengeschlossen haben. Die k. kapitalistische Kommanditgesellschaft war v. a. als Rechtsform für Abschreibungs- und Verlustzuweisungsgesellschaften beliebt, solange die Kommanditisten als Mitunternehmer (Mitunternehmerschaft) Verluste über ihre Einlagen hinaus (negatives Kapitalkonto) noch uneingeschränkt steuerlich geltend machen konnten. Seit der Änderung durch § 15 EStG sind die Abschreibungsmöglichkeiten beschränkt auf den Umfang der Kommanditistenhaftung am Bilanzstichtag.
Kommanditgesellschaft, die i. d. R. sehr viele Kommanditisten aufweist, die das Gesellschaftskapital ganz oder nahezu ganz halten. Wird teilw. bei von Banken u. a. Finanzunternehmen aufgelegten geschlossenen Fonds verwendet.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|