Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Mitunternehmer

Mitunternehmer schließen sich zur gemeinsamen Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb zusammen. Der Begriff Mitunternehmer stammt aus dem Steuerrecht. Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist Mituntnehmer, wer als Gesellschafter einer Personengesellschaft das Mit-Unternehmerrisiko trägt und Mit-Unternehmerinititative entfalten kann. Wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, wird also steuerrechtlich als Mitunternehmer bezeichnet.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
mittlere Wertstellung
 
Mitverschluss
 
Weitere Begriffe : Parkinson-Gesetz | Aktienrückkauf | Kapitalkonto
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.