Investitionsfinanzierung
In der Gesundheitswirtschaft:
Teil des mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 eingeführten Prinzips der dualen Krankenhausfinanzierung: Dabei sind die Krankenkassen für die Tragung der Betriebskosten und die Bundesländer für die Investitionsfinanzierung zuständig.
Allerdings kommen die Bundesländer ihrer Verpflichtung auf Grund ihrer Finanzsituation immer weniger nach. Dies führt zu einem erheblichen Investitionsstau bei den Krankenhäusern und zu der Notwendigkeit, immer häufiger unabweisbare Rationalisierungsinvestitionen selbst zu finanzieren.
Ein schrittweiser Übergang der Krankenhausfinanzierung zum monistischen System ist zwar bereits politisch mehrfach diskutiert, gesetzlich bisher jedoch nicht umgesetzt worden, weil es insbesondere keine Lösung für einen finanziellen Ausgleich für die gesetzliche Krankenversicherung für die ihr dadurch entstehenden Mehrbelastungen gab.
Finanzierung von Investitionen, d. h. von produktiven Kapitaleinsätzen vor allem in der Nichtbankenwirtschaft. Im Bankwesen ist der Begr. weniger gebräuchl. und bezieht sich hier ledigl. auf die bei Banken ausser IT weniger bedeutsamen Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, IT usw.), z.T. auch auf Beteiligungen. Banken tätigen aber in hohem Masse Investitionsfinanzierung bei Nichtbanken über Kredite, Anleihe-, Aktien(fremd)emission u. a.
Invcstitionsföi
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|