internationale Liquidität
Finanzierungsmittel zur Abdeckung von Defiziten in der Zahlungsbilanz. Die i. L. setzt sich zusammen aus (1) den Währungsreserven, die den Zentralbanken uneingeschränkt zur Verfügung stehen (tatsächliche Finanzierungsmittel), (2) den internationalen Kreditlinien, so z. B. den Ziehungsrechten im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF) oder dem kurz- und mittelfristigen Währungsbeistand in den Europäischen Gemeinschaften (Europäisches Währungssystem), die von den Ländern mit Zahlungsbilanzdefiziten automatisch, gebunden oder auflagenabhängig, in Anspruch genommen werden können (potenzielle Finanzierungsmittel). – internationale Liquidität Allg. werden Währungsreserven mit i. L. gleichgesetzt (Währungsreserven i. w. S.). Bei jederzeit ausgeglichenen Zahlungsbilanzen (Zahlungsbilanzausgleich) ist i. L. im Grundsatz nicht notwendig, da sich Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Ländern ausgleichen. Unausgeglichene Zahlungsbilanzen zwingen die Länder zu einer am außenwirtschaftlichen Gleichgewicht orientierten Wirtschaftspolitik, wenn lediglich die Devisenreserven als i. L. existieren. Sollen die Länder zwar einerseits genügend Spielraum für eine autonome Wirtschaftspolitik besitzen, andererseits aber möglichst enge internationale außenwirtschaftliche Beziehungen aufrechterhalten bleiben (internationale Arbeitsteilung), muss für eine zusätzliche bzw. potenzielle i. L. gesorgt werden. Dieser Grundgedanke wurde bei der nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen internationalen Währungsordnung berücksichtigt.
Ausstattung eines Landes mit international zu Zahlungen verwendbaren Geldern (Devisen) bzw. diese Mittel selbst. Auch zu verstehen als Finanzierungsmittel zur Behebung von Zahlungsbilanzdefiziten. Ein Staat ist international liquide bzw. weist ausreichende internationale Liquidität auf, wenn er ausreichende Währungsreserven (Gold und Reservewährungen) und internationale Kreditaufnahmemöglichkeiten aufweist, die ihm den reibungslosen Zahlungsausgleich im Verkehr mit anderen Ländern erlauben. Mangel an internationaler Liquidität liegt bei einem Staat vor, wenn er seine passive Zahlungsbilanz nicht durch ihm zur Verfügung stehende Währungsreserven und Kreditfazilitäten ausgleichen kann. Internationale Liquidität in Form von Kreditmöglichkeiten stellt vor allem der IWF über Ziehungs-, Sonderziehungsrechte usw. zur Verfügung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|