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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Interbank(en)fazilitäten in der Aussenhandelsfinanzierung

Zwischen Grenzen überschreitend tätigen Banken werden für die Aussenhandelsfinanzierung ihrer Kunden (als Refinanzierung) Kredite gewährt und aufgenommen. Zu diesem Zweck räumen sich Banken meist gegenseitig Kreditlinien (Linien) ein. Diese können permanent für revolvierende Beanspruchung vereinbart oder jeweils auf Antrag eines Partners für bestimmte Geschäfte eingeräumt werden. Die Linien dienen vor allem zur bankmässigen Abwicklung von: 1. Postlaufkrediten, die der auftraggebenden Bank ganz kurzfristige Kontoüberziehungen bei der ausländischen Korrespondenzbank ermöglichen; Postlauffazilitäten machen die Avisierung bzw. Bestätigung unwiderruflicher, im Exporteurland zahlbarer Akkreditive oder Sichtnegoziationsakkreditive ohne vorher vorzunehmende Übertragung der Deckung an die Bank im Exporteurland möglich. 2. Rembourskrediten, bei denen die Wechsel akzeptierende Bank ihre Verpflichtung im Auftrag und für Rechnung der akkreditiveröffnenden Banken übernimmt (Rembourslinien). 3. Akkreditivbestätigungen, die im Auftrag der sie eröffnenden Bank erfolgen. 4. Negoziierungen von dokumentären Tratten im Auftrag einer Korrespondenzbank (Negoziationsli-nien). 5. Garantien, die eine Bank im Auftrag einer anderen Bank stellt. Bei Interbanklinien werden die Konditionen jeweils zwischen den so kooperierenden Banken vereinbart. Die Linien sind i. d. R. nach oben begrenzt, können allerdings in Ausnahmefällen auch unbegrenzt zugesagt sein.



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