Inkassogeschäft
Auch: Einzugs-, Einziehungsgeschäft. Teilgebiet des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Rechtliche Grundlage ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Beinhaltet den durch Banken besorgten Einzug (das Inkasso) von in Papieren dokumentierten fälligen Forderungen als Scheck-, Wechsel-, Lastschrift-, Quittungsinkasso, Inkasso von Zins- und Dividenden- bzw. Gewinnanteilscheinen, zur Rückzahlung fälligen Schuldverschreibungen, Dokumenteninkasso, vor allem im Auslandsgeschäft.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|