Inkassoindossament
Einzugs-, Prokura- oder Vollmachtsindossament
Indossament, das den Vermerk «Wert zum Einzug» oder ähnliche Bemerkungen enthält und einen Bevollmächtigten (meist eine Bank) autorisiert, den Wechsel einzuziehen. Der Bevollmächtigte wird jedoch nicht Eigentümer und haftet daher auch nicht aus dem Wechsel. Eine Weiterübertragung des Wechsels durch den Inkassobevollmächtigten ist nur durch ein weiteres Inkassoindossament möglich.
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