Indexwährung
Währungsordnung, bei der der Wert einer Geldeinheit an die jeweilige Kaufkraft des Geldes gebunden ist. Dabei kann es sich auch um eine Teilindexierung handeln, so z. B. wenn nur bestimmte Geldschulden, wie Löhne und Gehälter, an einen Index gekoppelt sind. Eine Indexierung ist nach Wortlaut und Sinn des §2 Preisangaben- und Preisklauselgesetz wirtschaftspolitisch unerwünscht (Nominalismus, Wertsicherungsklauseln).
Währung, deren Stabilhaltung die Zentralbank dadurch anstrebt, dass sie ihre Politik nach der Entwicklung eines repräsentativen Index der Preise für Waren und Dienstleistungen ausrichtet. Währungssystem, dessen Ziel darin besteht, durch Manipulierung des volkswirtschaftlichen Kreditvolumens und der Geldmenge - ohne Bindung an eine Deckung (Gold, Devisen usw.) - den Geldwert stabil zu halten, wertstabiles Geld zu erreichen. Die geldpolitischen Massnahmen der Währungsbehörden richten sich daher an einem Preisindex für einen als repräsentativ anzusehenden Warenkorb aus. Dem liegt die monetaristische Sicht zu Grunde, dass Konjunkturschwankungen durch Veränderungen des Geldwertes hervorgerufen werden und daher, hält man den Geldwert durch entspr. Bemessung des Geldvolumens stabil, die Konjunktur stabilisiert werden kann. Die Vorstellung ist als weitestgehend unzutreffend erkannt.
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