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HaftungsquoteKennzahl der gesamten Haftungsmasse einer Bank, die den Gläubigern gegenüber herangezogen werden kann. Sie erfasst, auf die Bilanzsumme oder das Geschäftsvolumen bezogen, ausser dem bilanziell ausgewiesenen, so bez. Eigenkapital auch das in der Bilanz nicht als Eigenmittel ausgewiesene Kapital, d.h. Haftsumme, nachrangiges Haftungskapital, freies haftendes Vermögen, ggf. auch Rückstellungen und Wertberichtigungen.
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Weitere Begriffe : Abfindungsguthaben | Dysstruktur | Burdensharing | ||||||||||||||||||||||||||||
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