Haftungsverhältnisse der AG
Im Anhang zum Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss einer AG sind Angaben zu machen über die aus der Jahresbilanz (dem Konzernabschluss) nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse des Unternehmens einschließlich der Bestellung von Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten. Es muss sich dabei um eine Haftung der AG selbst handeln. Für Haftungsverhältnisse ist zuerst zu untersuchen, ob eine Passivierung oder, wenn nicht, ob dann eine Einbeziehung der Verbindlichkeit in den Bilanzvermerk notwendig ist. Im Anhang zum Konzernabschluss sind nur solche Haftungsverhältnisse anzusetzen, die gegenüber konzernfremden Dritten bestehen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|