Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Goldene Finanzierungsregel

Sie bezieht sich auf das Verhältnis von Posten der Aktiva und der Passiva. Nach ihr darf die Dauer einer Investition jeglicher Art nicht länger als die Dauer ihrer Finanzierung sein. Theoretisch nicht (ausreichend) begründbare Vorstellung, nach der langfristig gebundenes (Anlage-)Vermögen durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital, Eigen- und langfristiges Fremdkapital, finanziert sein soll, während kurzfristig gebundenes (Umlauf-)Vermögen durch kurzfristige Mittel finanziert sein kann; soweit es zum Teil dauerhaften Charakter hat, soll es in strenger Auffassung ebenfalls langfristig finanziert sein. Das heißt also, das Kapital darf zeitlich nicht länger in Vermögensteile gebunden sein, als die jeweilige Kapitalbindungsdauer. Dies geschieht nach dem Grundsatz der Fristenkongruenz. Hiermit soll die Liquidität des Unternehmens gesichert werden. Kurzfristige Kreditkündigungen gefährden dann nicht gleich die Existenz eines Unternehmens. Die Einhaltung der Regel spielt für die bankmäßige Kreditwürdigkeitsprüfung eine gewisse Rolle.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Goldene Bilanzregel
 
Goldener Fallschirm
 
Weitere Begriffe : Debt/Equityswap | Rollentheorie | Capital
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.