Goldene Finanzierungsregel
Sie bezieht sich auf das Verhältnis von Posten der Aktiva und der Passiva. Nach ihr darf die Dauer einer Investition jeglicher Art nicht länger als die Dauer ihrer Finanzierung sein.
Theoretisch nicht (ausreichend) begründbare Vorstellung, nach der langfristig gebundenes (Anlage-)Vermögen durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital, Eigen- und langfristiges Fremdkapital, finanziert sein soll, während kurzfristig gebundenes (Umlauf-)Vermögen durch kurzfristige Mittel finanziert sein kann; soweit es zum Teil dauerhaften Charakter hat, soll es in strenger Auffassung ebenfalls langfristig finanziert sein. Das heißt also, das Kapital darf zeitlich nicht länger in Vermögensteile gebunden sein, als die jeweilige Kapitalbindungsdauer. Dies geschieht nach dem Grundsatz der Fristenkongruenz. Hiermit soll die Liquidität des Unternehmens gesichert werden. Kurzfristige Kreditkündigungen gefährden dann nicht gleich die Existenz eines Unternehmens. Die Einhaltung der Regel spielt für die bankmäßige Kreditwürdigkeitsprüfung eine gewisse Rolle.
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