Globalabtretung
Auch Globalzession. Sonderform der Abtretung, bei der ein Unternehmen alle bestehenden und künftigen Forderungen aus seiner Geschäftstätigkeit als Kreditsicherheit an eine Bank abtritt. Typisches Sicherungsmittel bei veräußerbaren Waren. Ein Pfandrecht an Forderungen scheidet meist wegen der Anzeigepflicht über die Verpfändung an den Schuldner aus. Erforderlich für die Abtretung künftiger Forderungen ist deren Bestimmbarkeit. Die Person des Schuldners muss in der Abklärungserklärung nicht genau betitelt, aber bestimmbar sein. Bei der Globalzession wird oft vereinbart, dass diese nicht nach außen erkennbar ist. Dies gilt besonders für die Kunden des Sicherungsgebers. Hier liegt dann eine stille Zession vor und der neue Gläubiger (Zessionar) tritt erst im Sicherungsfalle nach außen auf. Bis dahin wird dem Sicherungsgeber eine Einziehungsermächtigung erteilt und nur dieser tritt gegenüber seinen Kunden in Erscheinung.
Globalzession, -abtretung.
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