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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geldarten in Deutschland

Wird auf die Zahlungsmittelfunktion abgestellt, fungieren in Deutschland heute als Geld im Nichtbankenbereich: Eurobanknoten, -(scheide)-münzen, Sichteinlagen bei den Geschäftsbanken (Giralgeld). Nur die Euronoten und -münzen sind unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel (Legaltender). Sie müssen von jedermann in unbeschränkter Höhe mit Schulden tilgender Wirkung für Verbindlichkeiten, die in Geld zu begleichen sind, angenommen werden. Verweigert der Gläubiger die Annahme, gerät er in Annahmeverzug. Eine weitere Eigenschaft der Noten ist, dass sie zum Zwangskurs in Höhe des auf ihnen angegebenen Nennwerts angenommen werden müssen. Giral- oder Buchgeld sind täglich fällige Guthaben bei Banken; die Sichtguthaben der Bankkunden stellen für die Banken Sichtverbindlichkeiten dar. Auch Giralgeld wird im Zahlungsverkehr allg. als Schulden tilgend angenommen. Es besteht jedoch kein Annahmezwang. Die Annahmebereitschaft beruht im Wesentlichen darauf, dass die Zahlungsverkehrsteilnehmer davon überzeugt sind, das Giralgeld jederzeit in gesetzliche Zahlungsmittel umtauschen bzw. Giralgeld stets zur Tilgung eigener Schulden einsetzen zu können.



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