Fiscalagent
1. Funktion der Zentralbank als Bank des Staates, d. h. einer Institution, die die anfallenden Bankgeschäfte des Staates, der sie errichtet hat und in dem sie tätig ist, ausführt, in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen auch ohne von ihm abhängig zu sein. 2. Am internationalen Kapitalmarkt Bank, die bei einer konsortialen Emission bzw. einem syndizierten Kredit technische Aufgaben aller Art für das Konsortium bzw. Syndikat übernimmt, bei Anleihen auch als Zahlstelle u. dgl. fungiert.
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