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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Familie

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Historisch entstandene Beziehungen und Lebensgemeinschaft von Menschen. In der Urgesellschaft galt das Mutterrecht, das Matriarchat, d.h. die Regelung der Familienverhältnisse und der Erbfolge durch die Mutter. Mit der Bildung des Privateigentums an den Produktionsmitteln entstand auch die monogame. auf die Einehe gegründete Familie mit der Vorherrschaft des Mannes. der als Eigentümer der Produktionsmittel die ökonomische Macht hat und diese vererbt (Patriarchat). Damit verbindet sich die Ausnutzung der Arbeitskraft von Frauen und Kindern z.B. in den bäuerlichen Familienbetrieben. Geprägt wird die Familie durch die jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnisse sowie historisch entstandene Familien- und Eheformen. >Arbeitskraft. Reproduktion der. Frauen und Arbeit. >Heimarbeit, >Kapitalismuskritik, feministische In der Wirtschaftssoziologie: bezeichnet in der Soziologie (wie im Alltag) unterschiedliche Aspekte und Konstellationen einer sozialen Lebensform, die mindestens Kinder und Eltern (bzw. ein Elternteil) umfasst (also auf Verwandtschaft beruht) und einen dauerhaften und im Innern durch Solidarität und persönliche Verbundenheit (nicht durch Vertrag, nicht dominant durch rollenhafte Beziehungen) charakterisierten Zusammenhang aufweist. Viele andere Merkmale dessen, was gemeinhin als Familie gilt, sind hingegen soziokulturell variabel (gemeinsame Wohnform, Zugehörigkeit zu einer gemeinsamen Verwandtschaftslinie, gemeinsame Produktion, gemeinsame Konsumption etc.).



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