Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Europäische Union (EU)

Seit dem 1. November 1993 wird die Europäische Gemeinschaft (EG) als Europäische Union (EU) bezeichnet. An diesem Tag trat der Vertrag von Maastricht in Kraft. An sich ist die EU nicht an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten. Sie ist vielmehr rechtlich das gemeinsame Dach für die verschiedenen Institutionen und Initiativen der Mitgliedsländer. Doch Europäische Union ist längst zum allgemeinen akzeptierten Begriff für den immer engeren Zusammenschluss der inzwischen 25 europäischen Mitgliedsstaaten geworden.

Im Vertrag von Maastricht wird festgelegt: "Durch diesen Vertrag gründen die hohen Vertragsparteien untereinander eine Europäische Union, im Folgenden als \'Union\' bezeichnet". In der Union gibt es drei Felder der Zusammenarbeit: Die Europäische Gemeinschaft, aus der sich bis zum Ende der neunziger Jahre die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion entwickelte, die neue Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Justiz- und Innenpolitik.

Umbenannt wurde der EG-Ministerrat. Er wird seit dem 1. November 1993 als "Rat der Europäischen Union" bezeichnet. Der EU-Ministerrat hat keine festen Mitglieder, sondern kann sich je nach dem zu behandelnden Thema beispielsweise aus den Wirtschafts-, Verkehrs-, Agrar- oder Finanzministern zusammensetzen. Bei wichtigen Anlässen (Gipfeltreffen) besteht er aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer.

Die Union besitzt allerdings im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit. Alle Rechtsakte beziehen sich daher weiterhin auf die Europäische Gemeinschaft, an deren Spitze die Kommission steht (offizielle Bezeichnung "Europäische Kommission"). Im allgemeinen Sprachgebrauch und vor allem in den Medien hat sich der neue Begriff Europäische Union oder die Abkürzung EU für die Gemeinschaft dennoch schnell verbreitet.

Die 25 Mitglieder der Europäischen Union sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien - am 1. Mai 2004 kamen zehn weitere Staaten hinzu: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern (zunächst nur der griechische Südteil). Damit erhöhte sich die Bevölkerung der EU um 75 Millionen Menschen auf mehr als 450 Millionen. Zugleich entstand mit diesem Schritt die größte Wirtschaftszone der Welt.

Mit Beginn des Jahres 1999 haben sich die EU-Staaten zu einer Währungsunion mit dem Euro als gemeinsamer Währung zusammengeschlossen. Seit 1999 wurde der Euro zunächst im Finanzsektor verwendet, seit 2002 dann auch als Bargeld. Seit dem Jahr 2002 ist er alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel innerhalb der Europäischen Währungsunion. Nur drei der ursprünglich 15 EU-Staaten haben sich der gemeinsamen Währung verweigert: Großbritannien, Dänemark und Schweden. Das "Euroland" erstreckt sich damit über rund 2,4 Millionen Quadratkilometer und mehr als 30 Breitengrade der Weltkarte. Rund 300 Millionen Menschen leben in "Euroland". Für die Stabilität des Euro ist allein die Europäische Zentralbank (EZB) zuständig. Für die zehn neuen EU-Mitglieder ist bei Erfüllung so genannter Konvergenz-Kriterien im Jahr 2008 ein Beitritt zum "Euroland" möglich.

In Zukunft sind auch weitere Beitritte von Staaten nicht ausgeschlossen beziehungsweise geplant. So werden nach dem Beitritt der zehn neuen Mitglieder im Mai 2004 die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien fortgesetzt. Beide Staaten sollen voraussichtlich im Jahr 2007 aufgenommen werden. Außerdem will die EU-Kommission bis Ende 2004 einen Bericht zur Türkei erstellen. Auf dieser Basis will die Gemeinschaft im Dezember 2004 die Reformfortschritte in dem Land bewerten. Die Beitrittsverhandlungen könnten dann 2005 beginnen.

Zusammenschluss von derzeit 27 europäischen Ländern, der sich seit 1994 zum weltweit größten Wirtschaftsraum entwickelt hat. Die EU besteht aus drei Säulen: Die Erste bildet die Wirtschafts- und Währungsunion, die Zweite stellt eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik dar, und die Dritte besteht aus der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Anfänglich bestand die EU aus sechs Ländern: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Heutige Mitgliedsstaaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. Derzeitige Beitrittskandidaten sind: Kroatien, Türkei. Die Organe der EU: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof. Wichtige Institutionen der EU: Europäischer Rat, Europäische Zentralbank, Europäischer Datenschutzbeauftragter.



 
Weitere Begriffe : oral | Marktpreisrisiken des Anlagebuchs, Risikosteuerung und -Controlling | Preisgleitklausel
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.