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Vertrag von MaastrichtIm Dezember 1991 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der damals zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft im niederländischen Maastricht den Vertrag über die Europäische Union (EUV), der als Vertrag von Maastricht bekannt wurde. Der Vertrag trat nach seiner Unterzeichnung am 7. Februar 1992 und der Ratifikation durch die Gremien der Mitgliedstaaten am 1. November 1993 in Kraft. Er bildet die vertragliche Grundlage zur Gründung der Europäischen Union (EU) und sieht eine umfassende Reform des europäischen Gemeinschaftsrechts vor. Wirtschaftlich und politisch sollen die Beziehungen der Mitgliedstaaten verdichtet werden.
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Weitere Begriffe : Europäische Zentralbank, Ziele | Wertberichtigung | Dreieck, soziometrisches | ||||||||||||||||||||||||||||
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