Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
vertraglich gebundener InhaberNach der Empfehlung der EG-Kommission zu Zahlungssystemen, insb. zu den Beziehungen zwischen Karteninhabern und -ausstellern, Inhaber einer Karte oder eines anderen Mediums, mit dem er Zahlungen an Dritte leisten und bestimmte Finanzdienstleistungen für sich selber tätigen kann, d. h. eine Person, die im Rahmen eines zwischen ihr und dem Aussteller geschlossenen Vertrags Inhaber eines Zahlungsinstruments ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Krankenhausmarkt | Prüfungsberichtsverordnung | ausländische Finanzierungsgesellschaften deutscher Banken | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |