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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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vertraglich gebundener Inhaber

Nach der Empfehlung der EG-Kommission zu Zahlungssystemen, insb. zu den Beziehungen zwischen Karteninhabern und -ausstellern, Inhaber einer Karte oder eines anderen Mediums, mit dem er Zahlungen an Dritte leisten und bestimmte Finanzdienstleistungen für sich selber tätigen kann, d. h. eine Person, die im Rahmen eines zwischen ihr und dem Aussteller geschlossenen Vertrags Inhaber eines Zahlungsinstruments ist.



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